
Um den Zeitungsläden ein besseres Geschäft zu ermöglichen, hat die belgische Regierung vor einigen Jahren eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Betreiber dürfen seit dem auch Spielautomaten aufstellen und Sportwetten im Rahmen einer Nebentätigkeit annehmen. Die Auswüchse aus diesem Erlass sind so massiv, dass die Politik beim Kiosk-Glücksspiel nun wieder gegensteuern musste. 474ry
Künftig gelten deutlich strengere Rahmenbedingungen für die Glücksspielangebote, auch wenn diese weiterhin nicht verboten werden. Darunter durchaus kuriose Vorgaben. So müssen die Kioske zum Beispiel mindestens 200 aktuelle Zeitungen und Zeitschriften anbieten. Zudem dürfen zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens keine Wett- und Glücksspielangebote offeriert werden.
Das sogenannte Kiosk-Glücksspiel oder Zeitungs-Glücksspiel wurde in Belgien vor einigen Jahren durch eine Gesetzesänderung ermöglicht. Damals entschieden die Behörden, dass den Zeitungskiosken Wett- und Glücksspielprodukte ähnlich wie die Anbieter aus dem Casino Vergleich als Nebenerwerb dienen dürfen. Diese Entscheidung hat zu kuriosen und einzigartigen Auswüchsen geführt. Wie die Behörden aufdeckten, hatten einige Läden uralte Zeitungen auf den Verkaufsflächen, erwirtschafteten aber zum Teil mehr als vier Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Erst vor wenigen Monaten übernahm ein Glücksspielbetreiber vom nationalen Postunternehmen rund 170 Kioske.
Von den Kiosk-Betreibern wurde die Erlaubnis für die Annahme von Glücksspieleinsätzen vor einigen Jahren mit Freude aufgenommen. Immerhin hat die Branche mit massiven Einbußen aufgrund der Digitalisierung zu kämpfen. Zudem sinken seit Jahren die Zigarettenverkäufe, da diese bekanntlich immer strenger von der Politik eingeschränkt werden. Mit dem Glücksspiel konnten viele Kioske diese Verluste nicht nur wettmachen, sondern deutlich überschreiten. Kuriose Auswüchse der Erlaubnis sind laut Behörden zu beobachten. So erklärte der Justizminister in der vergangenen Woche, dass einige Zeitungsläden mehr als vier Millionen Euro pro Jahr umsetzen würden.
Viele der Betriebe sollen demnach lediglich nur noch als Scheinbetrieb geführt werden. Erkennbar seien diese oftmals an uralten Zeitungen gewesen, die in der Auslage liegen würden. Die Betreiber machten also nicht einmal ein Geheimnis daraus, dass sie ihre Einnahmen eigentlich mit dem Verkauf von Glücksspielprodukten erzielten.
Um die Auswüchse wieder in den Griff zu bekommen, hat sich die Politik für harte Einschnitte entschieden. Zwar soll das Kiosk-Glücksspiel nicht verboten werden. Dafür müssen die Unternehmen aber künftig mindestens 25.000 Euro durch den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften erzielen. Diese müssen zudem mindestens 200 aktuelle Zeitschriften und Zeitungen im Angebot haben. Maximal darf künftig zudem ein Fünftel der Ladenfläche für das Glücksspiel abgestellt werden, maximal jedoch nur 10 Quadratmeter. Auch die Anzahl der Spielautomaten und Computer-Terminals wird nur noch vier Geräte begrenzt.
Jährlich dürfen die Zeitungshändler maximal einen Glücksspieleinsatz von 250.000 Euro akzeptieren. Allerdings darf der Umsatz dabei niemals höher als bei 20 Prozent des Gesamtumsatzes liegen. In Kraft treten sollen die Änderungen ab dem 5. März. Welche Auswirkungen diese tatsächlich auf die Zeitungshändler haben werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.
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